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Feuerversicherung

Die Feuerversicherung war in frühen Jahren ein Pflichtversicherung. Auch heute noch haben 99 % der Hausbesitzer eine Feuerversicherung. Banken setzen eine Feuerversicherung bei einer anstehenden Finanzierung sogar voraus und zahlen keinen Kredit aus, wenn diese wichtige Absicherung nicht besteht.

Ein Brand, eine Explosion oder ein Blitzschlag können für ein Wohngebäude einen Totalschaden bedeuten. Dagegen sichert die Feuerversicherung Sie ab. Selbst der Anprall eines Luftfahrzeugs ist in der Regel in der Feuerversicherung enthalten. Den Fahrzeuganprall oder der Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper ist aber nicht bei jeder Wohngebäudeversicherung versichert. Auch der Schaden durch einen Überschallknall ist nicht in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten.

Beispiele für Schäden in der Feuerversicherung sind :

  • Aufgrund eines Kurzschlusses erfolgt ein Zimmerbrand
  • Nach einer Brandstifung brennt das Wohngebäude bis auf die Grundmauern nieder
  • Ein durch einen Blitz gefällter Baum beschädigt das Wohngebäude
  • Durch einen Blitzeinschlag wird das Dach und die Antenne beschädigt

Folgende Schäden müssen nicht unbedingt in der Wohngebäudeversicherung enthalten sein :

  • Implosionsschäden
  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Verpuffung, Rauch und Ruß
  • Nutzwärmeschäden durch Feuer

Wenn es einmal zu einer Implosion des Fernsehers kommt und man die Implosion nicht versichert hat, kann das finanziell sehr weh tun. Deshalb sollte man die Leistungen überprüfen, wenn man sicher gehen will, daß man für seinen Beitrag auch ausreichend gute Leistungen bekommt.